Europarecht ist unser Recht - zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene
Das Seminar "Europarecht ist unser Recht - zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene" vom 20. bis 22. Oktober 2006 in Bonn wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell unterstützt, wofür wir herzlich danken.
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von Sabine Overkämping
Das diesjährige Zwischenseminar des djb hat vom 20. bis 22. Oktober in Bonn stattgefunden zum Thema „Europarecht ist unser Recht - zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene".
Zunächst sei den Kommissionsvorsitzenden Dr. Katja Rodi, Kommission Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Christel Riedel, Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, und Prof. Dr. Sibylle Raasch, Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht, herzlich dafür gedankt, dass sie das heiße Eisen „Dienstleistungsrichtlinie" aufgegriffen haben. Im Vorfeld haben wir diskutiert, ob diese durchaus komplizierte Materie überhaupt auf Interesse im djb stößt. Die mehr als 80 Teilnehmenden haben belegt, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben. Das Zwischenseminar war bestens durch die Ausgabe 2/2006 der „aktuellen informationen" mit dem Schwerpunkt: „Europarecht ist unser Recht - zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene" vorbereitet.
So war das Zwischenseminar ein voller Erfolg, der für alle Mühen entschädigt hat, geprägt durch vielzahlige inhaltliche Diskussionen des kenntnisreichen Plenums.
Nach der Begrüßung durch Jutta Wagner, Präsidentin des djb, bereitete Prof. Dr. Waltraud Hakenberg, Kanzlerin des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union, Luxemburg, mit einer tour d'horizon zum Thema „Wie sozial ist unser Modell Europa? - Aktuelles aus der Rechtsetzung sowie aus der Rechtsprechung des EuGH" mit ihrer sehr eigenen, humorvollen, das Plenum einbeziehenden Art den Boden für die anregenden Diskussionen im weiteren Verlauf des Seminars. Sie hat die Auseinandersetzungen um die Dienstleistungsrichtlinie in den Diskurs um das europäische Sozialmodell eingebettet. Die Debatten im Anschluss waren lebhaft und zeigten deutlich das Interesse der Teilnehmenden.
Dr. Katja Rodi, Vorsitzende der Kommission Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, hat dann zu Zielen, Hintergrund und Stand der Diskussionen zur Dienstleistungsrichtlinie eingeführt und die djb-Stellungnahme zur Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Der mit Folien unterlegte Vortrag machte die Knackpunkte des europäischen Gesetzgebungsprozesses zur Dienstleistungsrichtlinie deutlich.
Der sich auch thematisch unmittelbar anschließende Vortrag von Dr. Katharina Erdmenger, Leiterin des Verbindungsbüros des DGB, Brüssel, zeigte sehr deutlich die gewerkschaftlichen Interessen auf, aber verwies auch immer wieder auf die Interessen der europäischen Institutionen. Die kritischen Anmerkungen der Referentin führten zu einer lebhaften Diskussion im Plenum.
Nach der Mittagspause erläuterte Evelyne Gebhardt, MdEP (u.a. Berichterstatterin zur Dienstleistungsrichtlinie) mit Verve die Positionen des Europäischen Parlamentes. Ihrer engagierten und beharrlichen Arbeit ist zu verdanken, dass die auch aus der Sicht unseres Verbandes problematischen Punkte des ursprünglichen Richtlinienentwurfes nunmehr gestrichen oder wesentlich abgeschwächt wurden. Die Befürchtung von Frau Gebhardt, dass sich die weiteren SPE-Vorstellungen im Europäischen Parlament (EP) nicht durchsetzen können, hat sich inzwischen realisiert, da das EP mittlerweile den Gemeinsamen Standpunkt des Rates aus Juli 2006, der Diskussionsgrundlage im Seminar war, ohne Änderungsanträge angenommen hat.
Prof. Dr. Marita Körner, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, stellte nach der Kaffeepause die arbeitsrechtlichen Aspekte der Dienstleistungsrichtlinie anhand von Folien sehr verständlich vor. Dieser hilfreiche Vortrag hat zum besseren Verständnis der Probleme deutlich beigetragen.
Am Sonntag, 22. Oktober 2006, stand die Diskussion um die Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen im Mittelpunkt, da diese im Wesentlichen im Gemeinsamen Standpunkt des Rates aus Juli 2006 herausgenommen wurden.
Hier konnten die beiden Referentinnen Dr. Swantje Jäger-Lindemann, BMG, für die Gesundheitsdienstleistungen und Dr. Saskia Voortman, Europäische Kommission, DG EMPL, quasi aus erster Hand den Sachstand erläutern und aufzeigen, dass hier Handlungsbedarf besteht.
In der abschließenden Plenumsdiskussion wurden Eckpunkte für die weitere Arbeit des djb in diesem Bereich entwickelt. Da die Dienstleistungsrichtlinie als Kompromiss auslegungsbedürftig bleibt, wird der djb sich in den Interpretationsprozess einbringen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Kontaktaufnahme mit den Kommentatorinnen und Kommentatoren zur Dienstleistungsrichtlinie mit dem Ziel, auf die Anliegen des djb aufmerksam zu machen, wie sie sich aus der Stellungnahme zur Richtlinie und aus den Diskussionen während es Seminars ergeben haben. Darüber hinaus wird sich der djb an den zur Zeit stattfindenden Konsultationsprozessen zu den sozialen und den Gesundheitsdienstleistungen, die aus der Dienstleistungsrichtlinie nunmehr herausgenommen wurden, beteiligen.
Sehr positiv zu vermerken ist, dass sich die Referentinnen aktiv in die Diskussion im Plenum eingeschaltet haben und damit zum Gelingen des Zwischenseminars beitrugen. Das ist keinesfalls selbstverständlich.
Den hilfreichen Geistern in der Geschäftsstelle muss auch dringlich Dank gezollt werden, denn das Seminar verlief reibungslos und wir fühlten uns alle wohl. Der Regionalgruppe Bonn möchten wir ebenfalls danken, denn sie hat für das Abendessen am 20. Oktober 2006 Verantwortung getragen, das in allernettester Atmosphäre viel Raum für das Netzwerken ermöglicht hat.
Zwischenseminare sind immer besonders, dieses Zwischenseminar zur Dienstleistungsrichtlinie wird uns sicher noch lange im Gedächtnis bleiben.
