Recht Würde Helfen - Institut für Opferschutz im Strafverfahren
- Ausbildung zertifizierter Sozialpädagogischer ProzessbegleiterInnen (RWH) -
von Jutta Lossen und Beate Hinrichs
Rechtsanwältinnen, die Opfer von (sexualisierter) Gewalt als NebenklägerInnen im Strafverfahren vertreten, kennen Situationen wie die folgende:
Die Situation
Vor dem Verhandlungstermin hat die Anwältin mit dem missbrauchten Kind oder der verletzten Frau über die Vernehmung gesprochen und der Mandantin erklärt, was auf sie zukommt. Das hat viel Zeit gekostet, besonders wenn die Mandantin unsicher ist, Angst davor hat, dem Täter zu begegnen, und eine Menge Fragen hat. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung ist die Verletzte verständlicherweise nervös, bevor sie in den Saal gerufen wird. Sie ist zeitversetzt geladen worden, kommt also mitten in das laufende Prozessgeschehen hinein und hat ihre Anwältin an diesem Morgen noch nicht gesehen. Denn diese ist seit Beginn der Hauptverhandlung im Gerichtssaal anwesend und vollauf damit beschäftigt, die Verhandlung zu verfolgen, die Rechte der Mandantin zu wahren und entsprechende Anträge zu stellen. Während der Vernehmung sitzt die Anwältin neben der aufgelösten Zeugin, ermutigt sie zum Weitersprechen, wenn sie in Tränen ausbricht, beantragt Pausen, wenn sie keine Kraft mehr hat, gleicht innerlich die aktuelle Aussage mit der polizeilichen Aussage ab, hilft, Missverständnisse des Gerichts aufzuklären, notiert sich ergänzende Fragen für später, beanstandet Suggestiv- und sonstige unzulässige Fragen und müsste eigentlich auch noch die Aussage als Grundlage für die weitere Verhandlung möglichst wortgetreu mitschreiben. Ist die Vernehmung schließlich beendet, darf die Zeugin den Saal verlassen. Sie ist so aufgewühlt, dass sie nur noch eins will: raus und reden. Die Anwältin kann jetzt nicht raus, denn nach der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin folgt eine entscheidende Verhandlungsphase: Wiederherstellung der Öffentlichkeit, Erörterung der Beweissituation, Beweisanträge, Verhandlungen über ein Geständnis und die weitere Prozessplanung. Das bedeutet: In der Situation, in der ihre Mandantin am meisten Unterstützung braucht, kann sie ihr nicht zur Seite stehen. Ihr Platz ist in der Verhandlung.
Prozessbegleitung
In dieser Situation können Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen (RWH) helfen. Seit Mai 2006 sind die ersten 17 dieser speziell geschulten Fachkräfte im Einsatz; weitere bildet das Institut RECHT WÜRDE HELFEN - Opferschutz im Strafverfahren e.V. derzeit aus. Die zertifizierten Sozialpädagogischen ProzessbegleiterInnen betreuen Kinder und Jugendliche, aber auch traumatisierte Frauen, Migrantinnen, Menschenhandelsopfer und Menschen mit Behinderung in Strafverfahren kompetent und umfassend. Sie sind sozialpädagogisch und strafrechtlich versierte Fachkräfte, die das Strafverfahren als eine Möglichkeit der Verletzten sehen, sich aktiv zu wehren und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen (RWH) sind dem Ziel verpflichtet, Recht und Würde der Verletzten in den Mittelpunkt zu stellen.
Im Idealfall begleiten sie die Betroffenen von der Anzeigeerstattung bis nach dem Gerichtsprozess. Dabei ist zweierlei besonders wichtig: Zum einen achten sie darauf, die Ermittlungen nicht zu behindern, insbesondere die Erinnerung und Aussage der von ihnen betreuten ZeugInnen nicht zu beeinflussen, indem sie mit den Kindern oder Frauen nicht über den Tathergang sprechen. Zum andern entlasten sie die NebenklagevertreterInnen, damit diese sich auf ihre eigentliche Aufgabe, die optimale juristische Vertretung, konzentrieren können.
Ausbildung
Das dahinter stehende Institut RECHT WÜRDE HELFEN haben bundesweit renommierte Expertinnen und Experten aus Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten, Psychologie, Anwaltschaft und Sozialpädagogik im Mai 2004 gegründet. Die Schirmherrschaft hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übernommen. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist, jungen OpferzeugInnen ein Strafverfahren zu erleichtern und dafür die fachlich qualifizierte Sozialpädagogische Prozessbegleitung (RWH) bundesweit zu etablieren. Seit Oktober 2005 werden Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter ausgebildet; finanziell gefördert wird das Projekt zur Zeit von der Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin.
In der berufsbegleitenden Weiterbildung (acht Module à drei bis vier Tage) unterrichtet ein interdisziplinäres Team aus SozialarbeiterInnen und -pädagogInnen, PsychologInnen, PolizistInnen, RechtsanwältInnen, StaatsanwältInnen und RichterInnen mit langjähriger Berufserfahrung. Sie vermitteln den ProzessbegleiterInnen praxisnahe und authentische Kenntnisse aus ihren jeweiligen Arbeitsbereichen.
Im Rahmen der Fortbildung haben die Absolventinnen sich mit Ursachen und Folgen von (sexualisierter) Gewalt befasst. Sie haben das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung, die Funktion von Anklage, Nebenklage und Verteidigung sowie Grundzüge der Aussagepsychologie und die Anforderungen an eine gerichtsverwertbare Aussage kennengelernt. Die strafprozessualen Schutz- und Beteiligungsrechte der Verletzten sind ihnen vertraut. Sie wissen über die Aufgaben des Jugendamtes und das Kinder- und Jugendhilfegesetz Bescheid. Zu ihrer Fortbildung gehören auch eine eigenverantwortliche Prozessbeobachtung und deren Dokumentation.
Nicht nur die Schulung baut damit Brücken über fachspezifisches Wissen hinweg. Vor allem in der täglichen Arbeit kooperieren Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen mit allen Verfahrensbeteiligten - so können sie als Bindeglied und VermittlerInnen zwischen den Institutionen wirken.
Sozialpädagogische ProzessbegleiterInnen gehen damit weit über das hinaus, was Zeugenzimmer oder (juristisch oft nicht weitergebildete) ZeugenbetreuerInnen bei Gericht zu leisten vermögen. Sie betreuen ihre Schützlinge für die gesamte Dauer des Strafverfahrens. Das Mädchen, der Junge oder die Frau kann sich so mit allen Ängsten, Unsicherheiten und Fragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Prozess an eine Person wenden. Indem sie so die ZeugInnen über die gesamte Dauer des Strafverfahrens stabilisieren, bürgen sie für eine erhöhte Zeugentüchtigkeit. Im Team mit der Nebenklageanwältin können sie juristische Prozessbeteiligte über sekundär traumatisierende Verfahrensweisen aufklären, die entsprechenden Verfahrensanträge der Nebenklagevertreterinnen unterstützen und so zu einem erfolgreichen Prozessverlauf beitragen.
Weitere Informationen auf der Homepage von RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V.: www.rwh-institut.de.
Literaturempfehlungen
- Opferschutz im Strafverfahren. Sozialpädagogische Prozessbegleitung bei Sexualdelikten. Ein interdisziplinäres Handbuch. Friesa Fastie (Hrsg.), Opladen, 2002
- Ich habe Rechte. Ein Wegweiser durch das Strafverfahren für jugendliche Zeuginnen und Zeugen. Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), Berlin/Bonn, 2004
- Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. Judith Lewis Herman. Paderborn, 2003
