Der djb von 1948 bis 2003

ai-Sonderausgabe 2003
Vorwort zur zweiten Auflage

Liebe Kolleginnen,

im September 2003 findet in Berlin der 35. Kongress des djb statt, fast auf den Tag 55 Jahre nach der Gründung des Verbandes am 28. August 1948. Aus diesem Anlass halten Sie heute die zweite Sonderausgabe der "aktuellen informationen" in den Händen. Sie ist gegenüber der ersten Sonderausgabe, erschienen zum 50-jährigen Jubiläum 1998 in Dortmund, redaktionell überarbeitet, unvermeidlicherweise teilweise gekürzt, vor allem aber ergänzt um die weitere Entwicklung des djb in den Jahren 1998 bis 2003.

Hier seien einige der Meilensteine der Arbeit des djb in dem letzten halben Jahrzehnt erwähnt:

Im März 2001 wurde in Berlin der Europäische Juristinnenbund (European Women Lawyers Association - EWLA) gegründet. Ein transnationales Projektleitungsteam aus Kolleginnen der Partnerorganisationen Großbritanniens (Margaret McCabe und Janet Gaymer - Woman Lawyer Forum), Österreichs (Dr. Anna Sporrer und Dr. Rosi Posnik - Verein österreichischer Juristinnen) und Deutschlands (Prof. Dr. Ursula Nelles und Elisabeth Müller - djb, federführend, mit erheblicher Unterstützung durch die djb-Geschäftsstelle, insbesondere Martina Bosch) hatten den Gründungskongress zum Thema "Strategien zur Durchsetzung des Rechts auf Chancengleichheit" vorbereitet.

Das Ziel von EWLA ist, Juristinnen in der Europäischen Union zu vernetzen und ihren spezifischen Sachverstand in Expertinnen-Teams zu bündeln. Elisabeth Müller, damals djb-Bundesvorstandsmitglied, wurde während der von der vom Projektleitungsteam und der spanischen und der katalanischen Juristinnenvereinigung Themis vorbereiteten ersten Mitgliederversammlung in Sevilla zur ersten EWLA-Präsidentin gewählt. Im Juni diesen Jahres trat sie anlässlich des nun schon vierten EWLA-Kongresses in Helsinki, der mit der finnischen Juristinnenvereinigung organisiert wurde, ihre zweite Amtszeit an. EWLA hat sich in den Jahren 2002 und 2003 insbesondere intensiv in die Arbeit des Europäischen Konvents eingeschaltet, hierzu Stellungnahmen erarbeitet und eine Resolution in Helsinki verabschiedet.

Am 17. September 2000 verabschiedete die Mitgliederversammlung des djb in Göttingen die neue Satzung, die dem Verband eine den Anforderungen des großen Verbandes und der ständig wachsenden Aufgaben entsprechende Struktur gibt.

Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Regionalgruppen und Landesverbände wurden deutlich gestärkt durch die Institutionalisierung des Regionalgruppenbeirats, der im Bundesvorstand durch seinen Vorstand vertreten ist.

Auch die von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden der fünf ständigen Kommissionen gehören jetzt dem Bundesvorstand an, was zum einen die Verantwortlichkeit der Kommissionen stärkt, zum anderen aber den direkten Meinungsaustausch im Bundesvorstand sehr befördert.

Dagegen ist die Beförderung der Vorsitzenden zur Präsidentin angenehme Kosmetik. Den "Müttern" dieser Satzung, den Mitgliedern des Arbeitsstabs Verbandsinterne Willensbildung, die sich bereits in zwei Jahren uneingeschränkt bewährt hat, sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.

Im November 2001 ist die Geschäftsstelle des djb wie viele Verbände der Bundesregierung nach Berlin gefolgt. Sie werden sich an die heftigen Diskussionen um diesen Umzug erinnern, bedeutete er doch die Trennung von unserer langjährigen Geschäftsführerin, Rechtsanwältin Martina Bosch, und den anderen Mitarbeiterinnen.

Inzwischen ist die Berliner Republik auch für uns Alltag geworden. Die Geschäftsstelle ist mit ihren neuen Mitarbeiterinnen und vor allem mit Anke Gimbal als Geschäftsführerin in allerkürzester Zeit in ihre Aufgaben hineingewachsen.

Martina Bosch sei an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre bewundernswerte Geduld im Umgang mit anspruchsvollen Mitgliedern und eigensinnigen Vorstandsmitgliedern gedankt. Zu unserer großen Freude wirkt sie nun wieder ehrenamtlich insbesondere an den Veröffentlichungen des djb federführend mit.

Auch die Kommissionen haben mit den Räumen in Berlin-Mitte einen Ort gefunden, an dem sie gerne tagen. Kurz: dort, wo Bundesregierung und Bundestag die politischen und rechtlichen Fragen diskutieren und diese zu gesetzlichen Bestimmungen werden, die das Leben aller Bürger, aber auch zu mehr als der Hälfte das der Frauen bestimmen, ist der Verband präsent.

Die Rasanz der gesellschaftlichen Entwicklung, der wirtschaftliche und damit politische Druck von Einsparungen und Umverteilung führte in den vergangenen Jahren zu immer zahlreicheren rechtspolitischen Vorschlägen, Gesetzesinitiativen und Neuregelungen gerade auf den rechtlichen Gebieten, auf denen der djb schon immer mit seinen fachlich hochqualifizierten Stellungnahmen und Vorschlägen sowie seiner Kritik gefragt war, nämlich in der Sozialpolitik (Rente, Steuern, Gesundheit, Familienlastenausgleich, Familienrecht, Lebenssituation älterer und behinderter Menschen, Medizinrecht), in der Arbeitsmarktpolitik (Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben und in der Familie), aber auch zum Thema Zuwanderung und häusliche Gewalt.

Keiner dieser Bereiche lässt sich heute noch ohne den Blick auf Europa und die Kenntnis des europäischen Rechts bearbeiten.

Hinzu kommt die Fülle der Verfahren des Bundesverfassungsgerichts, das in ständig zunehmendem Umfang bemüht wird, die tatsächlichen oder vermeintlichen Unzulänglichkeiten der parlamentarischen Arbeit zu korrigieren oder auch nur zu interpretieren. Die Kommissionen des djb werden deshalb in immer größerem Umfang nach ihrer Position gefragt.

Die Fülle der Stellungnahmen, Pressemitteilungen, Teilnahme an gerichtlichen und parlamentarischen Anhörungen, Gesprächen auf der Arbeitsebene der Ministerien und Vernetzungen mit anderen Verbänden sind einmal mehr Anlass zu der Feststellung, dass das satzungsgemäße Ziel des djb, die Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Familie, Beruf und Gesellschaft, noch lange nicht erreicht ist, und die rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und älteren Menschen unverändert großer Anstrengungen aller gesellschaftlichen Kräfte, aber vor allem auch der Juristinnen bedarf.

So kennzeichnen die Themen des 35. Bundeskongresses zwei aktuelle Arbeitsbereiche des djb, bei denen es um die politische und rechtliche Weichenstellung gerade für die Zukunft der Frauen geht: Gesundheitspolitik und Grundrechtecharta der Europäischen Union. Der EU-Konvent diskutiert die europäische Verfassung. Der djb fordert - inzwischen in einem breiten Bündnis nicht nur der frauenpolitischen Verbände, sondern auch aller Fraktionen des Deutschen Bundestages -, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern als Wert und Ziel der Europäischen Union Eingang in die Europäische Verfassung findet (als Ziel ist es im Entwurf der Verfassung enthalten, Art. I-3).

Die Gesundheitspolitik ist ein neues Betätigungsfeld des djb, ausgelöst durch die Vorschläge zur Reform des Gesundheitswesens, die eine sozial unausgewogene Einsparpolitik zu Lasten der Einkommensschwachen und somit vor allem der Frauen befürchten lassen.

An dieser Stelle darf ich Ihnen das zeitgleich in 4. überarbeiteter Auflage erscheinende Buch "Juristinnen in Deutschland - Die Zeit von 1900 bis 2003" (Schriftenreihe Deutscher Juristinnenbund e.V.) zur vertieften Information über Aufgaben und Arbeitsweise des djb mit vielen beruflichen Lebensläufen engagierter Juristinnen empfehlen.

Martina Bosch hat ein weiteres Mal viel Arbeit bei der Aktualisierung und Redaktion des Jubiläumshefts geleistet. Unsere Geschäftsführerin, Anke Gimbal, war neben der Organisation des 35. Kongresses auch für die Redaktion, das Layout und den Satz verantwortlich. Beiden sei herzlich für ihren Einsatz gedankt.

Ich wünsche Ihnen beim Durchblättern dieses Heftes viel Freude, legen Sie es sodann nicht so weit weg. Die hier dokumentierte Geschichte des djb kann Ihnen wie mir immer wieder Argumentationshilfe und Gedächtnisstütze sein und macht Mut zur Weiterarbeit an den Zielen des Verbandes.

Berlin, im September 2003

Ihre Margret Diwell
Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes

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