djb-Netiquette

1. Was ist die djb-Netiquette?

Die djb-Netiquette beinhaltet die Spielregeln für die interaktiven Bereiche unserer internen Webseite (Datenbank und Mailinglisten).

Der Begriff "Netiquette" ist ein aus den Worten "net" (gebraucht als englische Abkürzung für das Internet) und "Etiquette" gebildetes Kunstwort. Diese Etiquette im Internet (insbesondere in Newsgroups, beim E-Mail-Austausch, in Foren, bei der Nutzung von Mailinglisten) hat eine große Zahl teils geschriebener, teils ungeschriebener Regeln etabliert, die zwar nicht als Gesetz gelten, sondern nur Empfehlungscharakter haben, deren Einhaltung aber sozusagen zum guten Ton gehört und auch Voraussetzung für die Nutzung der djb-Mitgliederdatenbank und -mailinglisten sind.

Die djb-Netiquette soll zu einer entspannten und hilfsbereiten Atmosphäre beitragen und Konflikte und Missverständnisse vermeiden, aber auch die Mitglieder schützen. In die Mitgliederdatenbank und die Mailinglisten tragen sich viele Frauen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Vorkenntnissen ein. Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, "give & take" sowie gegenseitige Akzeptanz sind die Grundprinzipien für ein erfolgreiches online Networking.

2. Mitgliederbereich

Im djb sind bundesweit annähernd 2.800 Juristinnen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen zusammengeschlossen, die in ihrer Gesamtheit aufgrund von Ausbildung und Tätigkeit in den unterschiedlichsten Berufen über eine breit gefächerte Fachkompetenz verfügen. Ihre spezifischen beruflichen Kompetenzen systematisch zu vernetzen, ist das Ziel des djb-Forums (der Mitgliederdatenbank) und der Mailinglisten "jungejuristinnen", "finanzfrauen", "anwaeltinnen" und "unternehmensjuristinnen".

Bei der djb Mailingliste jungejuristinnen geht es um alle Themen rund um Studium, Referendariat und Berufseinstieg. Ziel der Mailingliste ist es, die Weitergabe von Tips und Erfahrungen junger Juristinnen zu diesen Themen zu ermöglichen. Die Mailingliste soll den Aufbau von persönlichen Netzwerken erleichtern und den bundesweiten Austausch der djb Mitglieder untereinander über die Grenzen der Regionalgruppen und Landesverbände hinweg fördern.

3. Was ist nicht gestattet?

Untersagt ist vor allem der Missbrauch des Vertrauens anderer Mitglieder in jedweder Art.

Insbesondere sind folgende Aktivitäten nicht gestattet:

Auch sogenannte Off-Topic Themen, die nicht dem Zweck der Mitgliederdatenbank oder der Mailinglisten dienen, sind unerwünscht. Dazu zählen insbesondere E-Mails mit folgenden Inhalten:

Sollten Sie E-Mails dieser Art, z.B. unaufgeforderte Werbemails, von anderen djb-Mitgliedern bekommen, wenden Sie sich bitte an die djb-Geschäftsstelle und leiten Sie ggf. entsprechende E-Mails oder Spams an diese weiter. Sollten wir von solchen unerwünschten Werbemails von Seiten unserer Mitglieder informiert werden, werden wir diese Mitglieder ausschließen und dagegen ggf. auch gerichtlich vorgehen.

4. Urheber- und andere Rechte

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Urheber- und andere Rechte sind zu beachten. Daraus folgt insbesondere, dass

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Rechte anderer verletzen könnten, fragen Sie vorher per E-Mail nach.

5. Umgangston in der Mailingliste

Es gilt: Wer selbst siezt, will gesiezt werden. Wer duzt, will selbst geduzt werden.

Die meisten Teilnehmer an Mailinglisten im Internet duzen sich jedoch, unabhängig von ihrer gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung und entgegen der in Deutschland kulturell tiefverwurzelte Sitte des differenzierenden Duzens/Siezens. Die persönliche Ansprache macht die virtuelle Kommunikation einfacher und unbürokratischer. Sie fördert auch die Hilfsbereitschaft. Dies muss natürlich nicht bedeuten, dass ein "Du" auch im realen Leben immer auf Gegenliebe stößt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich ein Nachfragen.

6. Ausschluss aus der Mailingliste

Wer sich mehr als einmal, auch nach Benachrichtigung durch die djb-Geschäftsstelle, entgegen der djb-Netiquette verhält, kann durch Beschluss des Bundesvorstandes von der Nutzung des djb-Mitgliederbereichs ausgeschlossen werden. Bis zur Entscheidung durch den Bundesvorstand kann das Mitglied vorläufig ausgeschlossen werden. Bei gravierenden Verstößen kann ein vorläufiger Ausschluss bis zur Klärung der Umstände auch ohne vorherige Unterlassungsaufforderung erfolgen. Das Mitglied wird davon umgehend unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

7. Wünsche, Vorschläge, Anregungen und Kritik

Bitte richten Sie Anmerkungen, die sich auf die Mailingliste JungeJuristinnen beziehen, per E-Mail an die Vertreterin der Mitglieder in Ausbildung (, ) und alle anderen an die .

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