37. djb-Kongress vom 20. bis 23. September 2007 in Erfurt

Gender Mainstreaming und Managing Diversity: Alternativen zu Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungsgesetzen im Arbeitsleben?

Programm - (hier auch als pdf)
Rahmenprogramm

Das Projekt „Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft“ ist 2001 gescheitert. Zumindest aber hat Deutschland unter dem Zwang, vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EG umsetzen zu müssen, seit Herbst 2006 ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das AGG soll nicht nur gegen Geschlechtsdiskriminierung schützen, sondern auch gegen Diskriminierung wegen der Merkmale zugeschriebene Rasse oder Ethnie, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Positive Maßnahmen, wie sie schon lange in den Gleichstellungsgesetzen für den öffentlichen Dienst enthalten sind, werden durch das AGG zumindest als Option zugelassen. Das Antidiskriminierungsrecht hat damit einen großen Schritt in Richtung Schutz von Diversität getan. Wird Diversity den Schutz der Frauen gegen Diskriminierung verstärken oder schwächen?

Gleichzeitig geht die gleichstellungspolitische Diskussion schon seit einigen Jahren ganz neue Wege. Die EU hat sich dem „Gender Mainstreaming“ verpflichtet, ebenso die vorherige rot-grüne Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen. Bedeutet das eine Konkurrenz zur Arbeit bisheriger Gleichstellungsbeauftragter, kann es sie gar ersetzen? Die Wirtschaft setzt bei der Personalentwicklung eher auf das aus den USA stammende Konzept „Managing Diversity“. Bedeutet das mehr als bloßen Diskriminierungsschutz nach dem neuen AGG oder umgekehrt nur „alten Wein in neuen Schläuchen“? Sind die Forderungen nach einem Gleichstellungsgesetz auch für die Privatwirtschaft damit obsolet?

Weitere Fragen drängen sich auf: Wie verhalten sich diese neuen gleichstellungspolitischen Instrumente des Gender Mainstreaming und des Managing Diversity zueinander? Sind es alternative, gar konkurrierende Gleichstellungsstrategien? Welche Rolle soll das Antidiskriminierungsrecht innerhalb dieser neuen Handlungsansätze übernehmen? Oder haben wir in der Gleichstellungspolitik einen Paradigmenwechsel fort von der Gleichstellung durch rechtsförmige Instrumente hin zur Gleichstellung durch sozialwissenschaftlich und betriebswirtschaftlich fundierte Instrumentarien und Handlungsstrategien?

Mit diesen Fragen möchte sich der djb auf seiner Tagung und Mitgliederversammlung vom 20. bis 22. September 2007 in Erfurt befassen.

verantwortlich für die Konzeption:
djb- Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht

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