Jutta Wagner: Begrüßung
beim "Frauendinner Corporate Governance: Mehr Frauen in die Aufsichtsräte!" des Deutschen Juristinnenbundes am 18. Oktober 2007 in Berlin
Sehr geehrte Damen,
im Namen des Deutschen Juristinnenbundes heiße ich Sie heute herzlich willkommen in der Deutschen Bank, Unter den Linden zu unserer Veranstaltung Frauen-Dinner – Corporate Governance.
Besonders herzlich begrüße ich Sie, Frau Prof. Dr. Osterloh, Frau Slungard und Frau Dr. Lammers, die Sie sich bereit erklärt haben, uns hier das Thema vertiefende Referate zu halten.
Ihnen allen, die Sie hier sitzen, muss ich nichts über das miserable Abschneiden Deutschlands erzählen, wenn es um Frauen in Führungspositionen geht, zwar nicht nur, aber vor allem immer noch in der Wirtschaft.
Warum engagieren wir, der Deutsche Juristinnenbund, ein Zusammenschluss von Juristinnen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen, uns für das Thema
MEHR FRAUEN IN DEUTSCHE AUFSICHTSRÄTE?
Das Thema Gleichstellung, Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in der Gesellschaft ist das ureigene Thema des djb, es ist in unserer Satzung festgeschrieben.
Eines unserer Gründungsmitglieder, Elisabeth Selbert, die als Mutter zu den Vätern des Grundgesetzes gehört, sorgte für die Aufnahme des Art. 3 mit dem Gleichheitsgrundsatz in das Grundgesetz.
Es waren djb-Mitglieder, die nach der Wiedervereinigung dafür sorgten, dass dieser Art. 3 einen wichtigen Zusatz erhielt:
Abs. 2 S. 2 lautet jetzt:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wir als Deutscher Juristinnenbund sind – dies wird Sie nicht weiter wundern – der Auffassung, dass rechtliche Regelungen auf allen Ebenen hilfreich bei der Verwirklichung von Gleichberechtigung sind. Wie dies konkret aussehen könnte, wie dies in anderen europäischen Ländern aussieht und welche Erfahrungen es damit gibt, wird ganz intensiv unser Thema in den nächsten zwei Stunden sind. Frau Dr. Frost, die diese Veranstaltung für den djb maßgeblich mit vorbereitet hat, hat gemeinsam mit Frau Linnainmaa, Senior Deputy Director der Zentralen Handelskammer von Finnland, darüber einen vorzüglichen Artikel für die Zeitschrift "Die Aktiengesellschaft" geschrieben, der Ihnen hier zur Verfügung steht.
Frau Dr. Frost, ich übergebe nun an Sie.
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