djb-Mitgliederversammlung 2003 - Berichte der Delegierten
Elisabeth Müller:
Die Tätigkeit in der International Federation of Women Lawyers
(Federación Internacional de Abogadas - (FIDA)1
Nr. 47 Yalan Sultan Ismail
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Die FIDA wurde 1944 in Mexiko gegründet als Reaktion darauf, dass 1944 zuvor keine Juristinnen bei der Delegation zur 3. Inter-American Bar Association Konferenz in New York City aufgenommen und eine Kommission für die Rechte von Frauen und Kindern abgelehnt worden waren. Die 20 Gründerinnen kamen aus den USA, Puerto Rico, Costa Rica, Dominikanische Republik, Mexiko, Cuba, Peru, Uruguay, El Salvador, Iran. Der Entschluss zur Gründung erfolgte spontan, so dass damals keine Gründerin nachforschte, ob es eine internationale Juristinnenorganisation schon gab: seit 1928 bestand die FIFCJ bereits (vgl. Bericht dazu). So waren es plötzlich zwei. Deutschland hatte bislang einmal die Präsidentschaft inne durch Helga Stoedter (1973-1975).2 djb-Mitglied Winy Clemens war dort UN Representative (1986-1988), Schatzmeisterin (1988-1994) und Vertreterin für Deutschland (1953-1954 war dies Erna Scheffler); Renate Lenz-Fuchs war "Recording Secretary" 1969-1971. Die ehemalige Archivarin, "Historian" genannt, Beatrice Fisher, Nigeria, hat die Geschichte der FIDA in einem Buch festgehalten.
Die aktuelle Fassung der Satzung stammt - soweit bekannt - aus dem Jahr 1990.4
I. Organisation
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin (derzeit Malaysia), der 1. Vizepräsidentin (soll aus der gleichen Region wie die Präsidentin stammen, derzeit Taiwan), der Generalsekretärin (derzeit USA), der Schatzmeisterin (derzeit Nigeria), 2 UN-Vertreterinnen (derzeit USA/ Belgien) und 6 Direktorinnen, wovon 3 möglichst ehemalige Präsidentinnen sein sollen (derzeit Uganda, Finland, Spanien, Brasilien, 2x Nigeria, Italien).
Es gibt 9 regionale Vizepräsidentinnen, gewählt aus 5 Regionen:
1. Afrika einschließlich Nahost, 2. Nordamerika (USA, Canada), Mexiko, karibische Inseln, 3. Mittel- und Südamerika, 4. Asien, Australien, 5. Europa (derzeit sind es nur 8: Nigeria 2x, Ghana, Finnland, USA, Brasilien, Russland, Libanon).
Jedes repräsentierte Land hat außerdem eine Landes- Vizepräsidentin ("Country Vice President").
Die FIDA hat drei verschiedene Gruppen von Kommissionen:
Administrative Kommissionen (Sprachenkoordination, Protokoll, Nominierungen, Resolutionen, Referenzen): Das Komitee für Resolutionen wird von der Präsidentin am ersten Tag der Mitgliederversammlung ernannt. Es soll aus drei Mitgliedern aus drei verschiedenen geografischen Gebieten bestehen und die Endfassung der Resolutionen vorbereiten, die von den einzelnen Arbeitsgruppen auf dem Kongress erarbeitet worden sind.
Ständige Kommissionen ("Standing Committees"): FIDA soll Kommissionen in folgenden Bereiche haben: Rechtsvergleichung; Satzungsfragen; Mitgliederversammlung; "International Hospitality" (Informationen über Mitgliedsländer für reisende Kolleginnen); Mitgliedschaften; Public Relations; Stipendien; Vereinte Nationen, Follow Up für Kinderschutzrecht. Über die Arbeit der Kommissionen ist nicht allzu viel bekannt. Die UN-Vertreterinnen in New York scheinen aber sehr aktiv zu sein. Material hierüber wird in Kürze dem djb zur Verfügung stehen.
Die Präsidentin kann zusätzlich spezielle Kommissionen einsetzen.
II. Wahlen
Gewählt wird alle zwei Jahre, max. eine Wiederwahl ist möglich, allerdings nicht für die Präsidentin: sie kann nur ein Mal gewählt werden. Jedes Land mit einer Juristinnenorganisation oder 10 oder mehr Individualmitgliedern hat 2 Stimmen; gibt es neben einer Juristinnenvereinigung 5 oder mehr Individualmitglieder, haben beide Gruppen je 1 Stimme. Länder ohne Juristinnenorganisation und mit weniger als 10 Individualmitgliedern haben 1 Stimme. Gibt es mehr als eine Juristinnenorganisation in einem Land, müssen diese untereinander entscheiden, wer wählt. Eine Wahl durch Vollmacht ist nicht möglich. Jedes Land soll eine Vertreterin benennen. Diese werden nicht bei der FIDA gewählt, sondern auf nationaler Ebene, je nach den internen Regelungen. Benennt ein Land keine Vertreterin, kann sie durch die Präsidentin bestimmt werden.
Mitgliederversammlungen finden alle zwei Jahre statt, regionale Konferenzen können zusätzlich veranstaltet werden.
III. Mitglieder
Individualmitglieder, auch Studentinnen, werden zugelassen, wenn eine der ehrenamtlichen Kolleginnen oder ein Mitglied der FIDA sie vorschlägt und dies vom Mitgliederkomitee genehmigt wird. Dasselbe gilt für Juristinnenorganisationen, allerdings muss deren Antrag von 2/3 des Vorstands genehmigt werden. Ehrenmitgliedschaften werden verliehen mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Individualmitglieder 40 US$, für Organisationen 400,00 US$, für Studentinnen 20 US$. Es kann auch eine lebenslange Mitgliedschaft beantragt werden, für die dann ein Mal der Betrag von 400,00 US$ zu entrichten ist. Daneben gibt es Förder- und Ehrenmitgliedschaften.
FIDA hatte 2001 689 Individualmitglieder aus 72 Ländern; davon stammen die größten Gruppen je Kontinent aus: USA: 187; Venzuela: 57; Nigeria: 70; Schweden: 52; Australien: 39.5
IV. Geschäftsjahr, Sitz
Das Geschäftsjahr der FIDA dauert vom 1. September bis 31. August eines Jahres. Werden Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt, kann in der entsprechenden Mitgliederversammlung nicht abgestimmt werden. Zuvor hat jedoch eine Mahnung zu ergehen. Der Sitz liegt jeweils am Wohnort der Präsidentin, wechselt also alle 2 Jahre, was die Administration offenbar ziemlich erschwert.
V. Newsletter
Der Newsletter der Organisation, La Abogada, soll vier Mal jährlich, La Abogada International (möglichst zweisprachig) soll alle zwei Jahre innerhalb von vier Monaten vor der Mitgliederversammlung herausgegeben werden. Dies wird aber offenbar nicht so durchgeführt. Es gibt nur jährliche Newsletter, die jeweils die Zeit von Januar bis August abdecken. Der djb hat nur 2 Newsletter (für 2000 und 2001) erhalten; seitdem liegt keinerlei Korrespondenz mit der FIDA mehr vor. Der neueste Newsletter für Januar bis August 2002 wurde von der UN-Repräsentantin, vermittelt durch unser Mitglied Winy Clemens, übersandt.
VI. Aktivitäten der FIDA in den Jahren 2001-2003:
1. Im Februar/März 2002 wurde ein Regionalkongress Asien in Kuala Lumpur, Malaysia, veranstaltet von der dortigen Vizepräsidentin für Asien, Frau Puan Sri Datin Seri N. Saraswathy Devi, Malaysia. Thema waren die Rechte von Kindern. Insoweit wird auf den Bericht in den aktuellen Informationen 4/2002, Seite 21 (Bericht über Aktivitäten der Europäischen Juristinnenorganisation EWLA) verwiesen. Elisabeth Müller, EWLA (und djb) hat hieran teilgenommen.
2. Die letzte Mitgliederversammlung der FIDA fand in Manaus/Brasilien im September 2002 statt. Insoweit wird auf den Bericht von Kollegin Ursula Scheubel, aktuelle Information 4/2002, Seite 40 bis 43 verwiesen. An diesem Kongress wurde Frau Devi, Malaysia, zur Präsidentin gewählt. FIDA hat eine neue Website, die allerdings nur selten erreichbar ist (www.efida.net). Im Anschluss daran nahm die Präsidentin an dem Kongress der Europäischen Juristinnenvereinigung EWLA in Paris teil.
3. In Bangalore, Indien, traf die Präsidentin 400 indische Kolleginnen bei einem Kongress im Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof, am 28. Februar 2003.
4. Bei der 47. Sitzung der UN-Commission on the Status of Women 3.-14. März 2003, New York, gab die FIDA-Präsidentin zwei Stellungnahmen ab (Menschenrechte und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen; Teilhabe an und Zugang von Frauen zu Medien).
4. Am 21. März 2003 traf sich der Vorstand in London.
5. In Nigeria, Abuja, fand ein regionaler FIDA-Kongress für Afrika statt (25.-29. März 2003) mit dem Thema "Frauen als Motor für Entwicklung". An diesem Kongress - ebenso wie am EWLA Kongress in Helsinki im Juni 2003 - nahm die FIDA-Präsidentin teil.
6. Ursprünglich sollte das nächste Vorstandstreffen anlässlich des FIFCJ-Kongresses auf Kap Verde im September 2003 stattfinden; wegen der Reisekosten und der Dauer der Anreise wurde dies jedoch nicht durchgeführt.
7. Der nächste FIDA-Kongress findet 2004 im Oktober in Kuala Lumpur statt. Turnusgemäß soll dort eine Präsidentin aus Europa das Zepter übernehmen.
Über die Europäische Juristinnenvereinigung EWLA besteht ein guter Kontakt zu der Präsidentin der FIDA. Sie war bislang bei den Kongressen der EWLA in Paris 2002 und Helsinki 2003 anwesend.
Anlagen (Englisch):
1. Informationsblatt über FIDA
2. Derzeitig gültiger Briefkopf
3. Satzung FIDA 1990
4. Beitrittsformulare (merkwürdigerweise sehr
unterschiedlich)
5. Newsletter 2002
6. Programm Kongress Kuala Lumpur 2002
7. Protokoll Vorstandstreffen 21.3.2003 London
8. Liste UN-Vertreterinnen
9. Buch über FIDA von B. Fisher, 2001, in Kopie
Anmerkungen
1 Berichterstatterin: djb-Mitglied Rechtsanwältin FAinArbR Elisabeth Müller, Berlin, Rechtsanwälte Kliemt & Vollstädt, T: 030-887154-0, F: -20; elisabeth.mueller@kliemt.de, www.kliemt.de. Sie steht gerne für Fragen zur Verfügung. An dieser Stelle sei Rechtsanwältin und djb- und FIDA-Mitglied Winy Clemens, der UN-Representative von FIDA und FIFCJ, Johanna E. Sterbin, New York, und der Archivarin der FIDA, Anca Postelnicu, Brüssel, für ihre Informationen über FIDA sehr herzlich gedankt!
2 Dr. Helga Stödter aus Wentorf bei Hamburg, Juristin und promovierte Volkswirtin, engagierte sich schon früh ehrenamtlich im Juristinnenbund Stuttgart und im Club berufstätiger Frauen. Sie war Präsidentin der internationalen Juristinnenvereinigung FIDA und Mitbegründerin des Hamburger Landesverbandes des Verbands alleinstehender Mütter (seit 1988 Verband alleinerziehender Mütter und Väter). Auf Bundesebene wurde sie dessen Ehrenpräsidentin, auf Landesebene nach jahrelangem Vorsitz Ehrenvorsitzende. Von 1984 bis 1986 war Dr. Stödter Präsidentin des European Women's Management Development Network (EWMD). Anschließend gründete sie die Vereinigung für Frauen im Management (FIM), deren Ehrenvorsitzende sie ist. 1989 errichtete sie die Helga Stödter-Stiftung zur Förderung von Frauen für Führungspositionen und war jedenfalls bis 1999 deren Vorsitzende. Quelle: www.helga-stoedter-stiftung.de.
3 Beatrice Awura Oboshie Allua Fisher, A Tribute to Women Lawyers Worldwide, FIDA 1944-1994, MacMillan, Nigeria, 2002, ISBN 978-018-321-3 - Kopie nunmehr in djb-Geschäftsstelle vorhanden dank Rechtsanwältin Winy Clemens, München, die mir dieses Buch kurzfristig überlassen hat.
4 Nicht auf der Website der FIDA; in Fisher aaO abgedruckt S. 172-205 einschließlich "By-Laws" und "Convention Rules".
5 Fisher aaO S. 221-233
Elisabeth Müller ist Rechtsanwältin - Fachanwältin für
Arbeitsrecht - in Berlin.
