Individualisierung von Leistungen des SGB II unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten


Geschlechter- und familiengerechte aktivierende Arbeitsmarktpolitik - Interdisziplinäres Forschungsprojekt


Das Projekt ist Teil eines interdisziplinären Forschungsprojekts mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Ursula Rust (Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen) gemeinsam mit Dr. Sigrid Betzelt (ZeS, Abt. Geschlechterpolitik, Universität Bremen). Es analysiert die Rechtsgrundlagen und die Praxis der Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mit Blick auf die Chancengleichheit der Geschlechter:

Es wurden die geschlechtsspezifischen Verteilungswirkungen des SGB II im Hinblick auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für drei Schlüsselgruppen von Frauen untersucht:


Die Studie wurde von zwei Expert(inn)en-Tagungen begleitet:


Bedarfsgemeinschaft und individuelle Rechte sowie Pflichten nach dem SGB II - Ist so ein geschlechtergerechter Zugang zur Arbeitsförderung möglich?

-- am 30. Mai 2008 in Bremen (vorrangig rechtswissenschaftlich) --

 

Wer wird „aktiviert“ – und warum (nicht)? Erste Erkennnisse zur Realisierung der gleichstellungspolitischen Ziele des SGB II

-- am 29./30. September 2008 in Zusammenarbeit mit Dr. Joachim Lange in der Ev. Akademie Loccum (primär sozialwissenschaftlich) --

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Prof. Dr. Ursula Rust leitete das rechtswissenschaftliche Teilprojekt. Mitgearbeitet haben drei Absolvent(inn)en der ersten universitären Prüfung für den Schwerpunktbereich „Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext“  zu spezifischen Teilfragestellungen (Mohamad El-Ghazi, Eliane Hütter, Kathrin Schlote). Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt hat das rechtliche Verhältnis der Bedarfsgemeinschaft im Recht der Grundsicherung zu individuellen Rechten und Pflichten nach dem SGB II und die geschlechtsspezifischen Auswirkungen für den Zugang zur Arbeitsförderung des SGB III untersucht. Dr. Sigrid Betzelt leitete das sozialwissenschaftliche Teilprojekt. Das Teilprojekt führte u.a. im Hinblick auf die Gruppe der Nichtleistungsbezieherinnen eigene Datenanalysen mithilfe des SOEP (Sozio-oekonomisches Panel) durch. Das Projekt wurde von zwei Sozialwissenschaftlerinnen unterstützt: Dipl. Soz. Tanja Schmidt, Berlin, und Dipl.-Sozialarbeiterin Manuela Schwarzkopf, ZeS, Universität Bremen. Begleitet wurde das Projekt von sachverständigen Mitgliedern der djb-Kommission „Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich“ (Dr. Christine Fuchsloch, Richterin LSG Berlin-Brandenburg; Prof. Dr. Kirsten Scheiwe, Universität Hildesheim; Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg).

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