CEDAW – Zusammenfassung der abschließenden Beobachtungen des UN-Vertragsausschusses
(Ziffern in Klammern sind die jeweilige Nummerierung in den Abschließenden Beobachtungen)
Positive Aspekte
- Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) (5)
- Einführung des einkommensabhängigen Elterngeldes einschließlich der Einführung von Vätermonaten (6)
- Beschluss, Kindertageseinrichtungsangebot auszubauen (7)
- Verabschiedung des 2. Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die sonstigen legislativen Entwicklungen um Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel entgegenzuwirken (8)
- Diskussion des 6. Staatenberichts im Bundestag (9)
- Integrieren einer Genderperspektive in die Entwicklungszusammenarbeitspläne (10)
Punkte der Besorgnis und Empfehlungen
- Unzureichende Beteiligung und Darstellung der Länder- und Kommunalebene am Berichtsprozess (12)
- Unzureichende Beachtung der Abschließenden Bemerkungen aus der letzten Berichtsperiode (13 u. 14)
- Unzureichende Umsetzung der Konvention auf allen politischen Ebenen und unzureichende Darstellung der bisherigen Umsetzungen auf Landesebene (15 u. 16)
- Kritische Punkte im AGG
- Fehlende Beweislastumkehr (17 u. 18)
- Unzureichende Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle (keine Klagebefugnis, eingeschränkte Untersuchungsbefugnisse, mangelnde personelle und finanzielle Ausstattung, fehlende Unabhängigkeit, Form der Berufung der Vorsitzenden) (19 u. 20)
- Zu enger Anwendungsbereich (35 u. 36) - geringer Bekanntheitsgrad der Konvention in der Bevölkerung und kaum Anwendung in Gerichtsprozessen (21 u. 22)
- Abkehr von den Instrumenten Gender Mainstreaming and Gender Budgeting (23 u. 24)
- Nichtergreifen von temporären Sondermaßnahmen, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; es wird empfohlen konkrete Ziele, wie Quoten und Zeitpläne, zu formulieren(25 u. 26)
- Weiteres Bestehen von Stereotypen insbesondere in den Medien; es wird empfohlen die Empfehlungen der 18. Ländergleichstellungskonferenz vom Oktober 2008 zu vollziehen und ein unabhängiger Werberat zu errichten (27 u. 28)
- Vereinbarkeit von Arbeit und Familie; es wird empfohlen konkrete Schritte für die Bewusstseinsbildung und in der Ausbildung zu unternehmen, um Männern und Frauen die Balance zwischen Arbeit und Familie zu erleichtern; Teilzeit von Männern sollte gefördert werden; Verfügbarkeit und Qualität der Hortbetreuung; Ehegattensplitting sollte überdacht werden (29 u. 30)
- Politische Teilhabe und Teilnahme am öffentlichen Leben von Frauen (in Europa steht Deutschland an drittletzter Stelle hinsichtlich der Frauenquote in öffentlichen Führungspositionen), es wird empfohlen proaktive Maßnahmen, um Frauen zur animieren, sich für Führungspositionen zu bewerben, und die Einführung von Quoten, begleitet von Anreizsystemen (31 u. 32)
- Fortbestehen von stereotyper Ausbildungs- und Arbeitsplatzwahl durch Frauen; es wird empfohlen die Programme für eine diversifiziertere Wahl von Mädchen und Jungen auszubauen und dabei auch besonders die Situation von Flüchtlingen und Asyl suchenden Frauen zu beachten (33 u. 34)
- Arbeitsmarktsituation,
- zwar Erhöhung der Beschäftigungsrate von Frauen aber keine Erhöhung des Arbeitsvolumens, sondern Zunahme von Teilzeitarbeit;
- Konzentration in niedrig bezahlten Arbeitsverhältnissen,
- geringe Repräsentanz in Führungspositionen in der Privatwirtschaft
- finanzielle Abhängigkeit von (meist weiblichen) Nichtleistungsbezieherinnen vom (meist männlichen) arbeitenden Partner (insbesondere Bedarfsgemeinschaft)
- besondere Probleme von Migrantinnen und behinderten Frauen
- geringe Quote von Männern in Elternzeit
- Benachteiligung von Frauen im Rentenrecht (nur 2,48% der Frauen erreichen die 45 Arbeitsjahre)
Es wird konkret empfohlen, das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz) und die neuen Rentenregelungen zu überprüfen. Im nächsten Staatenbericht soll über spezielle Maßnahmen in diesem Bereich berichtet werden (37 u. 38) - Lohnlücke, Arbeitsbewertungssysteme, fehlende Einflussnahme der Bundesregierung auf Tarifgestaltungen; es wird empfohlen, für diskriminierungsfreie Arbeitsbewertungssysteme zu sorgen und den Erlass eines Gleichstellungsgesetzes oder eine entsprechende Ergänzung des AGG zu erwägen (39 u. 40)
- Gewalt gegen Frauen, Besorgnis über das weiterhin bestehende hohe Vorkommen von Gewalt gegen Frauen insbesondere auch an Frauen mit Migrationshintergrund; es wird empfohlen, Gesetze zu erlassen, wonach Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt bei Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen beachtet werden müssen (41 u. 42)
- Unzureichende Finanzierung von Frauenhäusern und die in manchen Ländern nicht ausreichenden Schutzmöglichkeiten für von Gewalt betroffenen Frauen und Frauen mit besonderen Anforderungen, wie behinderte Frauen; es wird empfohlen, Maßnahmen für die bessere Sicherung der Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalebene um ausreichende Schutzmöglichkeiten für die betroffenen Frauen zu gewährleisten (43 u. 44)
- Fehlende Daten zu und fehlende Maßnahmen gegen Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Prostitution (45-50)
- Noch nicht erfolgte Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 (51 u. 52)
- Gesundheit; fehlende Genderperspektive bei einer Vielzahl von Gesundheitsprogrammen, Besorgnis über Prozentzahl von Frauen in Führungspositionen im Gesundheitsbereich; fehlende spezifische Daten des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen für Migrantinnen, Asyl suchende Frauen und Flüchtlinge (53 u. 54)
- Unzureichende Berücksichtigung der Gender relevanten wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Ehepartnern in vermögensrechtlichen und Unterhaltsentscheidungen bei Ehescheidungen; angesichts der noch unzureichenden Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen, die besondere Situation von geschiedenen Frauen mit Kindern im neuen Unterhaltsrecht zu beachten
- Keine ausreichende Berücksichtigung von Jugendstrafvollzugskriterien im Mädchenstrafvollzug (57 u. 58)
- Multiple Diskriminierung von Migrantinnen, weiblichen Flüchtlingen, Asyl suchenden Frauen; es wird empfohlen, hier proaktive Maßnahmen zu ergreifen und spezielle Studien in diesem Bereich zu durchzuführen (59 u. 60)
- Fehlende Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen von Intersexuellen und Transgender Frauen (61 u. 62)
- Aufforderung in zwei Jahren schriftliche Informationen über die Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen Nr. 40 (Lohnlücke) und Nr. 62 (Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen von Intersexuellen und Transgender Frauen) vorzulegen (67).
- Nächster kombinierter 7. und 8. Staatenbericht soll im September 2014 vorgelegt werden (68)