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Für die Richterwahl im Frühjahr 2012 sollen erheblich mehr Frauen vorgeschlagen und auch gewählt werden - dies möchte der djb mit seiner Initiative "Frauen in die Roten Roben" erreichen. Die gänzlich fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge benachteiligt vor allem Frauen.
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Anlässlich des 39. Bundeskongresses in Potsdam präsentierte der djb am 23. September 2011 im Landgericht Potsdam die Ausstellung "Juristinnen in der DDR". Die Ausstellung ist dort bis zum 18. November 2011 zu sehen. Die aus 22 Tafeln (und einer weiteren Tafel mit Inhaltsangaben) bestehende Ausstellung kann ausgeliehen werden. Anfragen und Fragen dazu beantwortet gerne die .
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Der djb fordert einen Anteil von Frauen in Führungspositionen - insbesondere auch auf Anteilseignerseite im Aufsichtsrat - von mindestens 40%. Um dieses Ziel zu erreichen und um auch die Anteilseigner in HDAX-Unternehmen auf das große Potential an befähigten Frauen für Führungspositionen hinzuweisen, nehmen djb-Mitglieder an Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften teil. Sie fragen dort die Verantwortlichen, welche Bemühungen das jeweilige Unternehmen unternommen hat, um Führungspositionen - insbesondere, aber nicht nur Vorstands- und Aufsichtsratsposten -mit Frauen zu besetzen bzw. ob Frauen in die Auswahl einbezogen wurden. Das Projekt wird geleitet von Jutta Wagner (Präsidentin des djb), Mechtild Düsing (auch für die Kooperation mit der AG Anwältinnen im DAV zuständig), und Prof. Dr. Viktoria Koch-Rust (Leiterin der Fachgruppe Frauen in Führungspostionen der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht).
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Nach den Empfehlungen des CEDAW-Komitees vom 2. Februar 2009 und dem Follow-up-Bericht der Bundesregierung vom 23. August 2011 reichte am 18. September 2011 eine Allianz von Autorinnen und Frauenverbänden einen alternativen Follow-up-Bericht beim Sachverständigenausschuss CEDAW ein.
Am 15. Dezember 2008 hatten 28 Frauengruppen und -Verbänden einen Alternativbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) dem Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der djb hatte dazu einen ergänzenden Bericht (deutsch/englisch) erarbeitet.
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Ziel ist die Untersuchung der geschlechtsspezifischen Verteilungswirkungen des SGB II im Hinblick auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für drei Schlüsselgruppen von Frauen:
- allein erziehende Frauen mit betreuungspflichtigen Kindern,
- Partnerinnen von Arbeitslosengeld II-Beziehern und
- arbeitslos gemeldete Frauen ohne Leistungsbezug (Nichtleistungsbezieherinnen).
Teil 1 des Projektes wurde im September 2009 abgeschlossen. Teil 2 soll Ende des Jahres 2010 abgeschlossen werden. Die Studien werden - mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - an der Universität Bremen durchgeführt, geleitet von Prof. Dr. Ursula Rust (Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen) gemeinsam mit Dr. Sigrid Betzelt (ZeS, Abt. Geschlechterpolitik, Universität Bremen).
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