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Am 25. November 2009 wurde im Bonner Haus der Geschichte der diesjährige Deutsche UNIFEM-Preis verliehen. Ein mit 1.000 Euro dotierter privater Sonderpreis ging an das Projekt „Aufklärung und Beratung über Frauenrechte in Togo – Barfußjuristinnen” der Organisationen GF2D und CRIFF, eingereicht vom djb.
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Vom 8. bis 10. Oktober 2009 fand in München die 10. Anwältinnenkonferenz statt. Anlässlich der Eröffnungsveranstaltung in der Juristischen Bibliothek des Münchener Rathauses begrüßte djb-Vizepräsidentin Renate Maltry (Rechtsanwältin in München) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz.
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Letztlich hilft nur Druck von allen Seiten und die Quote: Gemeinsam mit ihren Mitstreiterinnen stellt Mechthild Düsing auf Hauptversammlungen immer die gleichen Fragen: „Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Aufsichtsräte, spielt auch das Geschlecht eine Rolle?“, „Stand eine Frau als Aufsichtsrätin zur Auswahl?“ und „Wenn nein: Hat das Unternehmen sich um eine Frau als Aufsichtsrätin bemüht?“ oder „Weshalb ist die Findungskommission ausschließlich mit Männern besetzt?“ So mancher Aufsichtsratsvorsitzende laviert bei der Antwort peinlich berührt um eine konkrete Aussage herum, Anteilseigner werden zum Nachdenken angeregt.
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Der europäische Gesetzgeber hat die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die Harmonisierung des materiellen Verbraucherrechtes in den letzten Jahren deutlich vorangetrieben. Die Schlagworte lauten: "Brüssel I", "Brüssel IIa" sowie "Rom I" und "Rom II". Neue gesetzgeberische Initiativen sind auf dem Weg - der Vorschlag für eine Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ist nur ein Beispiel. Anlass genug für die djb Regionalgruppe Brüssel, Frau Prof. Dr. Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg und selbst djb-Mitglied, für für den 4. Juni 2009 zu einem Vortrag nach Brüssel in die Bayerische Landesvertretung einzuladen. Thema: Die Entwicklung des europäischen Zivilrechts aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs – Was hat der Bürger davon?
Die Gastgeberinnen, die bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Beate Merk, und Margarete Hofmann, Vorsitzende der Regionalgruppe Brüssel, begrüßten mehr als 250 Gäste aus den EU-Institutionen, internationalen Anwaltskanzleien und Verbänden zu Vortrag und anschließendem Empfang.
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Grußwort von Staatsministerin Dr. Beate Merk am 4.6.2009 in Brüssel
Justiz war beim Deutschen Juristinnenbund in Brüssel (überwiegend) Frauensache: Die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk nahm zusammen mit der Brüsseler Vorsitzenden des Deutschen Juristenbundes (djb) Margarete Hofmann an einem Vortrag der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Prof. Juliane Kokott zum Thema „Die Entwicklung des europäischen Zivilrechts aus der Sicht des Europäischen Gerichtshofs - was hat der Bürger davon?" teil. Staatsministerin Dr. Merk warnte in ihren einleitenden Worten davor, die europäische Harmonisierung des Zivilrechts so weit voranzutreiben, dass nationale Verbraucherschutzstandards zurückgenommen werden müssen. Europarechtliche Regelungen seien gerechtfertigt, soweit sie Binnenmarkthindernisse beseitigen. Darüber hinaus dürfe den Mitgliedstaaten ihre Kompetenz im Zivilrecht aber nicht beschnitten werden. Der Vortrag der Staatsministerin ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar.
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Rund 300 Gäste aus vielen Verbänden und Organisationen hatte die Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg, Ida Hiller, zum Empfang anlässlich des internationalen Frauentages am 5. März 2009 in das Nürnberger Rathaus eingeladen. Unter dem Titel „Frauengleichstellung im 21. Jahrhundert – Die Position des Deutschen Juristinnenbundes“ referierte die Vizepräsidentin des djb, die Münchner Rechtsanwältin Renate Maltry, über die Gleichstellung der Frau. Sie belegte in ihrer Festrede, dass Emanzipation und Gleichstellung sehr wohl aktuelle Themen sind. Alle vier Jahre muss die Bundesregierung den Vereinten Nationen den sogenannten CEDAW-Bericht vorlegen, in dem die staatlichen Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen aufgezeigt werden. Die Zahlen darin sind oft schöner als die Realität. Also gibt es dazu regelmäßig einen „Schattenbericht“ von Nichtregierungsorganisationen, der den Bericht der Regierung kritisch bewertet. Bei dem am Anfang diesen Jahres vorgelegten Bericht der „Allianz der Frauenverbände“ hat der djb mitgearbeitet, darüber hinaus einen eigenen ergänzenden Schattenbericht erstellt und vom Ehegattensplitting bis hin zu den Minijobs viele Faktoren gefunden, die weiterhin dafür sorgen, dass Frauen unter anderem nicht in Führungspositionen kommen und viel weniger verdienen als Männer. Nie zuvor waren Frauen so qualifiziert wie heute. Trotzdem schaffen es nur zwölf Prozent in die höchste Angestellten- und Beamtenebene, in der Vorstandsebene sind es gerade einmal 2,5 Prozent.
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