Fragenkatalog für eine Hauptversammlung
1. Aktionärin
Sehr geehrter (Anrede), sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist (Name), ich bin (Beruf) in (Stadt) und ich bin Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e.V. (und im DAV).
Es ist bekannt, dass die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft auf einem absolut inakzeptabel niedrigen Niveau stagniert. Die Zahlen sprechen für sich: Im Aufsichtsrat deutscher Großunternehmen beträgt der Anteil der Frauen auf Anteilseignerseite nur 3 Prozent und im Vorstand liegt der Frauenanteil bei ca. 1 Prozent. Dieser Umstand ist sowohl für die Aktionäre als auch für mich als Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (und im DAV) nicht länger tragbar. Denn diese Situation widerspricht den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der Kodex, auf dessen Einhaltung die Aktionäre vertrauen, fordert, sowohl bei der Besetzung von Aufsichtsrat als auch Vorstand darauf zu achten, dass Frauen in diesen Gremien vertreten sind.
Laut Ihrer Entsprechenserklärung haben Sie die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Vorstand eingehalten. Demzufolge müsste das Kriterium Diversity - und damit ist u.a. auch Geschlechtervielfalt gemeint - erfüllt sein.
Meine Fragen zielen darauf ab zu erfahren, wie diese Entsprechenserklärung mit dem Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat und der Bestellung des Vorstands zu vereinbaren ist.
Frage 1
(Anrede Aufsichtsratsvorsitzender), der Aufsichtsrat schlägt vor, (Name) in den Aufsichtsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat der (Name) AG hat ausschließlich männliche Mitglieder auf Anteilseignerseite. Mit diesem Wahlvorschlag entsprechen Sie nicht der Forderung des Kodex nach Diversity, obwohl Sie eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zu diesem Punkt abgegeben haben. Liegt hier nicht eine Verletzung der gesetzlichen Erklärungspflicht vor? Oder verstehen Sie unter Diversity gar nicht Geschlechtervielfalt?
Frage 2
Inwiefern entspricht das Unternehmen bei der Bestellung des Vorstands der Empfehlung nach Geschlechtervielfalt?
Frage 3
Ist Geschlechtervielfalt für den Personalausschuss des Aufsichtsrates, der die Bestellung des Vorstandes vorbereitet, und den Nominierungsausschuss, der die Aufsichtsratsvertreter der Anteilseignerseite vorschlägt, ein festes Kriterium für zukünftige Vorschläge und was werden Sie in den nächsten fünf Jahren konkret unternehmen, um mehr Frauen für Aufsichtrat und Vorstand zu gewinnen, damit Sie dieses Kriterium erfüllen und damit tatsächlich auch den Empfehlungen des Kodex entsprechen können?
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2. Aktionärin
Sehr geehrter Herr (Anrede Aufsichtsratsvorsitzender), sehr geehrter Herr (Anrede Vorstandsvorsitzender), meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Name ist (Name). Ich bin (Beruf) in (Stadt) und auch ich bin Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), einem traditionsreichen Verein, der Juristinnen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen als Mitglieder hat (und im DAV).
Angesichts dessen, dass der Unternehmenserfolg auch auf tatkräftige weibliche Mitarbeiterinnen zurückzuführen ist, beziehen sich meine Fragen auf die Besetzung des Führungspersonals der (Name) und sind insbesondere zur Beurteilung des Tagesordnungspunktes 1 notwendig.
In Ihrem Lagebericht vermisse ich die Angaben über den Frauenanteil bei den Beschäftigten und beim Führungspersonal in Deutschland. Daher frage ich Sie:
Frage 1
Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Beschäftigten in Ihrem Unternehmen in Deutschland?
Frage 2
Wie hoch ist der Frauenanteil auf der vierten, dritten, zweiten und auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand? Warum sind diese Zahlen nicht im Lagebericht veröffentlicht?
Frage 3
Gibt es Vorgaben, auf welchen konkreten Prozentsatz der Frauenanteil in der Belegschaft und in jeweils auf den vier Führungsebenen unter dem Vorstand in den nächsten fünf Jahren erhöht werden soll und welche Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen?
Frage 4
Gibt es eine Vorgabe zur besonderen Beachtung von hochqualifizierten Frauen bei Besetzungsentscheidungen?
Frage 5
Gibt es spezielle Programme zur Entwicklung des weiblichen Führungsnachwuchses (Topmanagement) und werden diese evaluiert? Falls dies der Fall ist: Warum gibt der Lagebericht des Vorstands keine Auskunft über diese Programme und deren Evaluierung?
