Pressemitteilung
Jetzt geht es auf europäischer Ebene weiter:
Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon sind ausgefertigt
Pressemitteilung vom 29.09.2009
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 30. Juni 2009 den Weg frei gemacht hat für die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon. Das Zustimmungsgesetz ist danach verfassungsgemäß. Bundestag und Bundesrat haben das Begleitgesetz entsprechend den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert. Präsident Köhler hat unterzeichnen können und somit die Voraussetzung für die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde geschaffen.
"Jetzt kann es auf europäischer Ebene weitergehen", so djb-Präsidentin Jutta Wagner, "und das bedeutet, dass auch weiterhin wesentliche Impulse für die Frauenpolitik aus Brüssel kommen werden."
Der djb begrüßt insbesondere die Integrationsverantwortung, die das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Gesetzgeber auferlegt. Die stärkere obligatorische Einbindung der Länder im europäischen Gesetzgebungsprozess weckt die Hoffnung, dass dessen frühe und kompetente Begleitung das Verständnis von und das Interesse an Europa bürgernah verstärkt. Der djb unterstreicht, dass mit dem Vertrag von Lissabon dem direkt gewählten Parlament stärkere Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung gewährt werden. Dies stärkt die demokratische Legitimation auf europäischer Ebene.
Der djb sieht aber auch mit Sorge einige Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme (09-10) des djb zur Entscheidung verwiesen.
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