Offener Brief

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) - Reaktionen auf den Bericht des CEDAW-Vertragsausschusses

Stellungnahme vom 04.03.2009


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Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Dr. von der Leyen,

der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat den Verhandlungsprozess über den 6. periodischen Staatenbericht der Bundesrepublik an den CEDAW-Vertragsausschuss im Vorfeld durch das Verfassen von Alternativberichten als auch die Verhandlungen vor diesem Ausschuss in Genf sehr aktiv begleitet.

Mit einigem Bedauern haben wir die Pressemitteilung Ihres Ministeriums (pdf) zu den Verhandlungsergebnissen zur Kenntnis genommen, in der die Ergebnisse der Verhandlungen fast auf den Kopf gestellt wurden. Warum wird es als Signal des Vertrauens dargestellt, dass der nächste Staatenbericht "erst" im Jahr 2014 vorgelegt werden muss? Die Zusammenlegung von zwei Berichten zu einem ist doch seit einiger Zeit Praxis des Ausschusses, wenn die Abgabe des nächsten Berichts innerhalb kürzerer Zeit nach der Diskussion des vorherigen fällig ist! Und warum wird die Aufforderung an die Bundesregierung, in zwei Jahren einen Zwischenbericht über die getroffenen Maßnahmen hinsichtlich der besorgniserregenden Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und über die Zusammenarbeit mit den Verbänden von inter- und transsexuellen Frauen vorzulegen, überhaupt nicht erwähnt? Auch müssen die aus Sicht des Ausschusses nur unzureichend bearbeiteten Empfehlungen aus den Abschließenden Beobachtungen des Jahres 2004 als Rüge verstanden werden. Dies gibt Anlass zur Sorge, dass die Empfehlungen des Ausschusses bisher nicht ausreichend Widerhall in der politischen Arbeit gefunden haben. Wir hoffen, dass nicht versucht wird, die Ergebnisse der Verhandlungen (völkerrechtswidrig) zu ignorieren und über sie einen Mantel des Schweigens auszubreiten, sondern dass sie von Ihrem Ministerium vielmehr positiv genutzt werden, um den berechtigten gleichstellungspolitischen Anliegen auch gegenüber den anderen Politikbereichen ein größeres Gewicht zu verleihen. Wir verweisen auch auf den Punkt 66 der Abschließenden Beobachtungen, in denen die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, die vom Ausschuss formulierten Empfehlungen weitestgehend zu verbreiten. Unsere Gespräche im Ausschuss haben sehr deutlich gemacht, dass Deutschland hier einen auf internationaler Ebene noch weitgehend positiven Ruf sehr schnell verspielen kann.

Bei den vor dem UN-Ausschuss verhandelten Themen handelt es sich zu einem ganz großen Teil um solche, die schon seit mehreren Jahren Gegenstand von Stellungnahmen, Anhörungen und Berichten des djb sind. Vielleicht könnten wir den (völker)rechtlichen und politischen Druck, der von dem Ausschussbericht ausgeht, gemeinsam nutzen.

Folgende Punkte des Ausschussberichtes sind in unseren Augen von besonderem Gewicht:

Unser Verband wird zurzeit vermehrt durch Informationsveranstaltungen auf regionaler Ebene, Informieren anderer Organisationen wie der Landesfrauenräte und andere Maßnahmen aktiv, um den Bekanntheitsgrad der Konvention zu erhöhen. Wir fordern Sie auf, auch Ihrerseits die notwendigen Schritte zu unternehmen. Hier wurde die Bundesregierung nun schon zum zweiten Mal ganz ausdrücklich vom CEDAW-Ausschuss gerügt! Immer noch gibt es keinen direkten Link auf der Internetseite Ihres Ministeriums zu den internationalen Menschenrechtsgarantien für Frauen, die auch als solche gekennzeichnet und nicht unter "internationaler Gleichstellungspolitik" subsumiert werden sollten. Der djb begrüßt diese speziell auf Unternehmerinnen zugeschnittene Beihilfemöglichkeit, um Frauen bei der Unternehmensgründung zu helfen und die typischen Hindernisse so weit wie möglich auszuräumen.

Der djb appelliert an die Bundesregierung, von dieser Möglichkeit so weit wie möglich Gebrauch zu machen und macht sie darauf aufmerksam, dass andere Mitgliedstaaten, darunter insbesondere Frankreich, dies bereits tun.

In Übereinstimmung mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Frauen bei der Arbeitsaufnahme zu unterstützen, sollte die Bundesregierung das unternehmerische Potenzial von Frauen besser nutzen und daher von der von der Kommission angebotenen unbürokratischen Hilfestellung Gebrauch machen, insbesondere von den sonst untypischen Möglichkeiten, Betreuungskosten und operative Betriebskosten in die Beihilfemaßnahmen einzubeziehen. Wann wird es den bei der Verhandlung in Genf zugesicherten Nachdruck der Informationsbroschüre zu CEDAW geben und für wann ist eine Verbesserung der Internetseite geplant?

Wir möchten durch dieses Schreiben schließlich nochmals ausdrücklich das auch uns sehr deutlich gewordene berechtigte Verlangen der Repräsentantinnen der inter- und transsexuellen Frauen nach Zusammenarbeit mit der Regierung unterstützen.

In der Hoffnung auf eine positive Antwort und ein Gesprächsangebot von Ihrem Haus zu den einzelnen Punkten verbleibe ich mit herzlichen Grüßen.

Jutta Wagner
Präsidentin

 

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