Pressemitteilung: 14-02


djb zum Koalitionsvertrag aus frauenpolitischer Sicht – was verspricht er, was wird er halten, wozu schweigt er?

Pressemitteilung vom

Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben, die neue Regierung seit fast einem Monat im Amt. Was ist in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern für die nächsten vier Jahre geplant? Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kommentiert während seiner Pressekonferenz am Mittwoch, 15. Januar 2014 in Berlin, den Koalitionsvertrag aus frauenpolitischer Sicht.

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: „Ein echter Durchbruch ist die Vereinbarung zur Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen ab 2016 per Gesetz. Hierfür haben wir im Verbund mit anderen Organisationen und politisch Verantwortlichen jahrelang gekämpft, ganz maßgeblich auch mit unserer Aktion „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“. Die zügige Umsetzung, die Bundesminister Maas zugesagt hat, werden wir gerne konstruktiv begleiten. Nicht minder wichtig ist die verabredete Einführung einer verbindlichen Selbstverpflichtung der Unternehmen, ab 2015 verbindliche Zielgrößen für die Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat, Vorstand und in den obersten Managementebenen festzulegen, zu veröffentlichen und hierüber transparent zu berichten sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in sämtlichen Betriebshierarchien durchzusetzen. Durch unsere Fragen an die Vorstände wissen wir: Es fehlt den Unternehmen an klaren Zielen, nachhaltigen Strategien und geeigneten Maßnahmen, um Frauen aus den unteren Führungsebenen in höhere Positionen zu bringen. Der djb hält deshalb eine gesetzliche Regelung auch für Führungspositionen und Vorstände für unerlässlich.“

Zum Thema Entgeltgleichheit und Teilzeitarbeit Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzende djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: „Das Vorhaben, die Durchsetzung des Rechtsgrundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit zu fördern, ist zwar zu begrüßen, es ist allerdings sehr vage formuliert und weist Lücken auf. Es kommt hier also vor allem auf die Umsetzung an. Das gleiche gilt für den vereinbarten Mindestlohn von 8,50 €, der flächendeckend gelten muss. Der Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit, die geplante weitere Flexibilisierung der Elternzeit und der vorgesehene Partnerschaftsbonus zur Förderung geschlechtergerechter Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit sind gute erste Schritte, die aber weiterer Entwicklung bedürfen. So ist der Vorschlag der Bundesfamilienministerin einer verkürzten Arbeitszeit von 32 Stunden für beide Elternteile frauen- und familienpolitisch sinnvoll und würde zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Die strikte Ablehnung in der Koalition zeigt, dass es noch immer an ausreichendem Verständnis für frauenpolitische Belange fehlt. Es ist zu befürchten, dass sich dies auch in der gesetzlichen Umsetzung der übrigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag niederschlagen wird.“
[Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht zum Koalitionsvertrag.]

Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht, begrüßt den im Koalitionsvertrag fokussierten Schutz von Frauen und Kindern vor Menschenhandel und Zwangsprostitution: „Für die angestrebte konsequente Bestrafung der Täter werden die angesprochenen flankierenden Maßnahmen – mit Ausnahme der nicht zielführenden Einführung der Freier-Strafbarkeit – einschließlich ihrer gesetzlichen Ausgestaltung eine maßgebliche Rolle spielen. Der djb wird unter Einbeziehung der Betroffenen konkrete Vorschläge zur Intensivierung und Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels erarbeiten.“
[Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier der Kommission Strafrecht zum Koalitionsvertrag.]

Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Stellv. Vorsitzende djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, konstatiert, dass das Familienrecht aus Sicht des djb stimmiger zu gestalten sei: „Wechselwirkungen der einzelnen Rechtsgebiete untereinander sind in den Blick zu nehmen (Beispiel: Unterhalt/Betreuungsgeld oder auch SGB II). Familienarbeit ist der Erwerbstätigkeit keineswegs gleichgestellt, wobei dies in besonderem Maße deutlich wird während des Bestehens der Ehe (keine eigene Altersvorsorge, Gütertrennung bei der Zugewinngemeinschaft).“
[Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier der Kommission Zivilrecht zum Koalitionsvertrag.]

Dr. Maria Wersig, Vorsitzende djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich legt den Schwerpunkt auf Altersarmut von Frauen: „Die Rente bleibt auch mit Ausbau der „Mütterrente“ stark an der Erwerbstätigkeit orientiert. Umso wichtiger ist die Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – leider schweigt der Koalitionsvertrag zum Ehegattensplitting und hält an den Minijobs fest.“
[Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich zum Koalitionsvertrag.]

Sabine Overkämping, Vorsitzende djb-Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht unterstützt ausdrücklich den Ansatz von Zielquoten über das Kaskadenmodell, damit Frauen auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems, vor allem in Führungspositionen, angemessen vertreten sind.
[Hier finden Sie das ausführliche Positionspapier der Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht zum Koalitionsvertrag.]