Pressemitteilung: 15-13


Betreuungsgeld in Karlsruhe: Juristinnenbund bezweifelt Verfassungsmäßigkeit

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird heute an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld teilnehmen.

Die inhaltliche Ausgestaltung des Betreuungsgeldes, das Eltern eine Entscheidung zwischen dieser Geldleistung und der Inanspruchnahme öffentlich finanzierter Betreuungsangebote aufzwingt, lehnt der djb ab: „Hier wird ein Gegensatz konstruiert – ‚selbst’ betreuen oder öffentliche Betreuungsinfrastruktur nutzen – den es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Der Tag hat 24 Stunden. Auch Eltern, die eine Kita nutzen, betreuen ihr Kind selbst“, kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Aber auch gleichstellungsrechtliche Aspekte sprechen gegen das Betreuungsgeld. Ramona Pisal: „Das Betreuungsgeld dient nicht der Geschlechtergerechtigkeit, denn es leistet keinen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schlimmer noch, zementiert es traditionelle Geschlechterrollen. Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber aber unter anderem dazu, ‚einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen’ (BVerfG, Beschluss v. 19. August 2011, 1 BvL 15/11, Rn. 17 ff.) und bei der Ausgestaltung der Familienleistungen geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen zu vermeiden.“

Der djb hat eine schriftliche Stellungnahme zum Normenkontrollantrag des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg auf Feststellung der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Nichtigkeit des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes – 1 BvF 2/13 – verfasst, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden wird. Im Ergebnis hält die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Einschätzung des djb nicht stand. Ob eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld besteht, wird vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit guten Gründen bezweifelt.