Pressemitteilung

djb bezeichnet Gesetzentwurf zur Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbsarbeit als Mogelpackung für Arbeitnehmerinnen

Pressemitteilung vom 11.10.2011

"Zu kurz und dann auch noch daneben gesprungen", kommentierte Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Selten hätte ein Gesetzentwurf so viele gute Absichten und so wenig Ergebnisse gebracht: "Natürlich sind flexible Arbeitszeitmodelle für die Unternehmen und ihre Beschäftigten wichtig – egal ob für Pflege, Kindererziehung, Weiterbildung oder aus anderen Gründen. Aber der Gesetzentwurf bringt hier – insbesondere ohne Rechtsanspruch – nichts Neues. Für die Beschäftigten ist er eine Mogelpackung: Statt Förderinstrument für Familienpflege und Gleichstellung zu sein, entpuppt er sich als Schutzgesetz für Arbeitgeber und als Marketinginstrument für Versicherungsmodelle, die am Markt bisher kaum Erfolg haben. Echte Verbesserungen für die große Masse pflegender Angehöriger – immer noch überwiegend Frauen – sehen anders aus!"

Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zwar die grundsätzlichen Ziele des Entwurfs. Die Situation nicht professionell Pflegender erfordere jedoch weitergehende und andere Maßnahmen. So müsse der Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung im Teilzeit- und Befristungsgesetz auch für die Situation der Familienpflege ausdrücklich geregelt und durch das wichtige Recht auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit ergänzt werden.

Zu einer geschlechtergerechten Pflegepolitik gehört nach Auffassung des djb auch eine deutliche Ausweitung professioneller Pflegeleistungen und haushaltsnaher Dienstleistungen, die Sicherstellung flächendeckender, qualitätsgesicherter Tagespflegeangebote sowie die rechtliche und tatsächliche Aufwertung der Tätigkeit von Pflegenden im Sozialleistungsrecht. Zudem sei die Erwerbsintegration von pflegenden Frauen ebenso wie ihre Alterssicherung umfassend sicherzustellen.

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