Pressemitteilung: 13-06


djb fordert Einsatz qualifizierter Dolmetscherinnen und Dolmetscher in Strafverfahren – auch für die Opfer der Straftaten

Pressemitteilung vom

 

Das deutsche Strafverfahren genießt zu Recht ein hohes Ansehen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechte der Beschuldigten und der Verletzten.

Dem wird der vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/64/EU nicht gerecht: Auf klare Anforderungen an die Qualifizierung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen wird verzichtet. Eine Umsetzung der Ansprüche der Verletzten auf Dolmetschleistungen, wie sie in der am 25. Oktober 2012 verabschiedeten EU-Richtlinie 2012/29/EU vorgesehen ist, fehlt ganz.

"Insgesamt bedarf der Entwurf der Umsetzung der Dolmetscher-Richtlinie zahlreicher Nachbesserungen und weiterer Folgeänderungen, die die Veranstalter in der Bad Boller Erklärung 2013 niedergelegt haben", so Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb). Anlässlich der von Evangelischer Akademie Bad Boll und djb im Februar 2013 in Bad Boll durchgeführten Veranstaltung "Dolmetschen und Übersetzen in Gerichtsverfahren" haben sich führende Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Dolmetscher und Übersetzer, des djb, der Neuen Richtervereinigung und engagierte Bürgerinnen und Bürger mit der Umsetzung der EU-Dolmetscherrichtlinie befasst. Die EU-Richtlinie 2010/64 muss bis spätestens 27. Oktober 2013 umgesetzt sein.

Forderungskatalog