Pressemitteilung: 12-24


Start Online-Kampagne zum Sorgerecht: Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall!

Pressemitteilung vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) startet gemeinsam mit weiteren Fachverbänden und Alleinerziehendenvertretungen die Online-Kampagne „Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall!“ Die zentrale Forderung der Verbände geht dahin, das geplante schriftliche Verfahren, das ohne Anhörung der Mutter und des Jugendamtes auskommen soll, fallen zu lassen.

Können nicht miteinander verheiratete Eltern sich nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen, kann der Vater bei Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu werden. Der Gesetzgeber beabsichtigt, für diese Anträge ein neues schriftliches Schnellverfahren einzuführen: Innerhalb von sechs Wochen muss die Mutter schriftlich darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bringt die Mutter keine überzeugende Begründung zu Papier oder verpasst sie die Frist, muss das Gericht ohne Kindeswohlprüfung nach Aktenlage auf gemeinsame Sorge entscheiden.

Es ist nicht ersichtlich, warum das bewährte beschleunigte Verfahren inklusive mündlicher Verhandlung keine Anwendung finden soll. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Ende September das geplante vereinfachte Verfahren massiv kritisiert.

Bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern muss es weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nur nach Aktenlage zu entscheiden.

„Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren sind kein Selbstzweck. Die Kindsmutter ist in jedem Fall persönlich anzuhören, und es gibt auch keinen Grund, auf die Kompetenz des Jugendamtes zu verzichten“, betont Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab: Das ist eine positive Entwicklung. Müssen Eltern jedoch vor Gericht klären, wer das Sorgerecht bekommt, sind Konflikte im Spiel. Ein gemeinsames Sorgerecht kann aber nur dann funktionieren, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Gerade bei Streitfällen um das Sorgerecht ist deshalb besonders sorgfältig zu prüfen, ob ein gemeinsam ausgeübtes Sorgerecht zum Wohle des Kindes wäre. Hier muss das Gericht den Einzelfall beleuchten und die Eltern persönlich anhören. Das neue Verfahren muss in der Praxis besonders strittigen Konstellationen gerecht werden. Die Kampagne läuft bis zum 25. November 2012.

Weitere Informationen und Mitmachen unter:

http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html