djb gegen weitere Kürzung des Budgets der Antidiskriminierungsstelle
An die
Vorsitzenden der Fraktionen
die Mitglieder der BT-Haushaltsausschusses
nachrichtlich: Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
7. November 2011
Bundeshaushalt 2012, Einzelplan 17
Mittel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Kapitel 1706
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Bundestagsabgeordnete,
vor fünf Jahren, am 18. August 2006, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es hat ein wichtiges Signal für eine gerechtere und diskriminierungsfreiere Gesellschaft gesetzt. Heute gibt es einen weitgehenden Konsens in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft, dass das Gesetz und die Schaffung zumindest einer Ansprechstelle, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), notwendig und sinnvoll gewesen sind. Die von Arbeitgeberseite befürchtete Klagewelle hat es nicht gegeben und die ADS wirkt entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags zudem auf eine gütliche Beilegung schon im Vorfeld möglicher Klagen hin.
Nachdem die Spitze der ADS neu besetzt wurde, werden auch die weiteren gesetzlichen Aufgaben der ADS nach § 27 Absatz 3 AGG endlich ernsthafter angegangen: Gemeinsam mit den Antidiskriminierungsverbänden und den Sozialpartnern eine breite Öffentlichkeit für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren und wissenschaftliche Untersuchungen zu Benachteiligungen durchzuführen.
Neben gesetzlichen Regelungen brauchen wir vor allem eine Kultur, die von Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Dazu trägt die in 2006 eingerichtete unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) mit ihrer engagierten Arbeit maßgeblich bei. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die ADS auch künftig ausreichend finanziell ausgestattet wird, so dass sie ihren Handlungsauftrag – Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Vernetzung – weiterhin umfassend erfüllen kann.
Nach den am 29. September 2011 im Haushaltsausschuss beschlossenen Kürzungen soll der Etat der ADS von den vorgesehenen 2,9 Millionen Euro um 367.000 Euro auf 2,533 Millionen Euro abgesenkt werden. Das entspricht einer Kürzung von rund 13 Prozent. Unter anderem werden dadurch die Bereiche Forschung (Kürzung um 75.000 auf 200.000 Euro), Öffentlichkeitsarbeit (Kürzung um 75.000 auf 150.000 Euro) und Veröffentlichungen (Kürzung um 81.000 auf 150.000 Euro) massiv beeinträchtigt. Entsprechendes gilt für den Titel für Veranstaltungen (Kürzung um 60.000 Euro) und den Sachverständigentitel (Kürzung um 50.000 Euro). Erschwerend kommt die vorgesehene Entflexibilisierung (Streichung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Titel und der Übertragbarkeit der Mittel auf das Folgejahr) hinzu.
Gerade die Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den zentralen gesetzlichen Aufgaben der ADS und ist für die Informationsarbeit zum AGG und die Prävention von Diskriminierung unabdingbar. Die ADS hat im Februar 2011 die "Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft" gestartet, um die breite Öffentlichkeit bundesweit für die Vermeidung von Benachteiligungen und Diskriminierungen zu sensibilisieren. Ein wesentlicher Teil der Offensive ist die Förderung von lokalen Beratungsnetzwerken sowie ihre Vernetzung untereinander und mit der ADS, um langfristig eine flächendeckende Beratungslandschaft in Deutschland aufzubauen. Eine entsprechende Richtlinie zur Förderung von Netzwerken wurde nach Zustimmung des BMF und Kenntnisnahme durch den Bundesrechnungshof am 1. März 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Höchstfördersumme beträgt 100.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten. Bis zu zehn Projekte sollten gefördert werden. Um diese Projekte aus dem Budget der ADS zu finanzieren, müssen Mittel verschiedener Titel zusammengezogen werden können. Ausgabereste könnten künftig jedoch als Folge der Entflexibilisierung nicht mehr zusammen geführt werden, sondern müssten verfallen. Die Kürzungsentscheidung zusammen mit der Entflexibilisierung würde de facto das Aus für die bereits begonnenen Vernetzungsaktivitäten bedeuten.
Auch könnten aufgrund dieser Entflexibilisierung künftig keine übergreifenden Maßnahmen mehr finanziert werden. Das wird vor allem das Projekt „Offensive diskriminierungsfreie Gesellschaft“ maßgeblich beeinträchtigen; die geplanten Projektförderungen für bereits vorliegende Anträge werden dadurch unmöglich. Auch Forschungsvorhaben für 2012 und 2013 würden dadurch entfallen.
Gerade die Flexibilisierung im Haushaltsvollzug und die überjährige Verfügbarkeit bewirken nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung, sondern vor allem ein effektiveres und kostenbewussteres Ausgabeverhalten. Eine Entflexibilisierung würde deswegen einen weitreichenden Eingriff in die gesetzlich vorgegebene institutionelle Unabhängig der ADS darstellen. Der ADS wird es nach der geplanten Kürzung nur noch eingeschränkt möglich sein, ihrem gesetzlichen Auftrag zu Forschung und Öffentlichkeitsarbeit auf unabhängige Weise nachzukommen. Deutschland würde darüber hinaus – auch im Hinblick auf den an die EU abzugebenden Bericht – signalisieren, dass Antidiskriminierung in Deutschland de facto keinen Stellenwert hat.
Kürzungen in Höhe von 13 Prozent im Zusammenhang mit einer Entflexibilisierung sind daher aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes unakzeptabel und kontraproduktiv. Schon der bisherige Haushaltsansatz für Sach- und Personalmittel ist keineswegs bedarfsadäquat. Das sehr viel kleinere Österreich z.B. investiert in seine Gleichstellungsanwaltschaft ungleich mehr Mittel.
Wir appellieren daher an Sie als maßgebliches Mitglied des deutschen Parlaments im Hinblick auf die Bereinigungssitzung am 10. November 2011 sowie die parlamentarischen Beratungen, die Kürzungs- und Einschränkungsbeschlüsse zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Pisal
Präsidentin
