Bericht der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht (2005-2007)

Die Schwerpunkte der Kommissionsarbeit lagen in den Bereichen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), EU-Dienstleistungsrichtlinie, Frauen in Führungspositionen, Corporate Governance/Corporate Board Diversity und Verstärkung der Frauenrepräsentanz in den Rechtsanwaltskammern.

Die Kommission ist im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammengekommen. Sie hat mehrere Stellungnahmen und Pressemitteilungen verfasst sowie an öffentlichen Veranstaltungen von Ministerien, Parteien, Verbänden, Gleichstellungsbeauftragten und wissenschaftlichen Einrichtungen teilgenommen. Auch als Referentinnen zum AGG sowie zu Corporate Governance waren verschiedene Kommissions­mitglieder sehr gefragt. Redaktionell und teilweise auch mit eigenen Beiträgen wurden die aktuellen informationen 2/2006 und 1/2007 „Europarecht ist unser Recht“ sowie das gleichnamige Zwischen­seminar in Bonn 2006 mitgestaltet. Die aktuellen informationen 2/2007 „Gender Mainstreaming und Diversity“ und das Tagungsprogramm in Erfurt 2007 zu „Gender Mainstreaming und Managing Diversity“ wurden ebenfalls von der Kommission mit gestaltet bzw. vorbereitet.

Die schon seit längerem erfolgreich aufgebauten Kontakte in den politischen Raum hinein werden fortgeführt. So war die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Dr. Martina Köppen, Gast bei einer Kommissionssitzung. Über einen Sitz des djb im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist leider bisher noch immer nicht entschieden.

Daneben bemüht sich die Kommission verstärkt, funktionierende Kontakte zu den Kommunalen Gleich­stellungsbeauftragten (BuKoF) und den Antidiskriminierungsverbänden aus anderen Bereichen (Migra­tion, Homosexualität) aufzubauen. Letzteres legt das neue AGG aus dem Jahr 2006 besonders nahe, weil dort neben dem Merkmal Geschlecht inzwischen auch andere Merkmale gegen Diskriminierung geschützt werden sollen: zugeschriebene Rasse/Ethnie, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Auch die Präsenz auf eher wissenschaftlich ausgerichteten Tagungen wurde von den entsprechenden Kommissionsmitgliedern verstärkt, um deutlich zu machen, dass der djb auch hier Ambitionen und Potential hat.

Die wichtigsten Themen und Arbeiten im Berichtszeitraum:

Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten

Die Kommission hat in einer von der Presse viel beachteten Stellungnahme kritisch zur 2. Bilanz Chancengleichheit der Bundesregierung Stellung genommen (St 06-04 vom 3. April 2006). Es wurde deutlich gemacht, dass Frauen in den Führungsetagen der Privatwirtschaft noch immer stark unterrepräsentiert sind. Die Situation von Führungsfrauen stagniere auf niedrigem Niveau und die Bilanz zeichne ein zu positives Bild. Um Gleichstellungspolitik in der Privatwirtschaft Breitenwirkung zu verschaffen, bedürfe es weiterhin eines gesonderten Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft.

Seit 2006 arbeitet die Kommission an einer Verstärkung der Frauenrepräsentanz in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen. Gegenwärtig besetzt die Anteilseignerseite nur etwa 3 % der Aufsichtsrats­positionen mit Frauen. Obwohl die deutsche Wirtschaft seit Jahren bemüht ist, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, sinkt der Frauenanteil in Aufsichtsräten. Im Raum steht die Behauptung, dass es schwierig sei, qualifizierte Frauen zu finden, die Positionen in Aufsichtsräten übernehmen können und wollen. Diese Behauptung möchte der djb öffentlichkeitswirksam widerlegen. Die Kommission orga­nisiert deshalb ein Frauendinner Corporate Governance. Ziel ist es anzuregen, entsprechend qualifizierte Frauen bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen künftig stärker zu berücksichtigen. Für die Veran­staltung konnten wir die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und den Vorsitzenden der Regierungs­kommission Deutscher Corporate Governance Kodex, Dr. Gerhard Cromme, gewinnen. Das Frauendinner wird am 18. Oktober 2007 in Berlin stattfinden. Teilnehmen werden Frauen in entsprechenden Führungspositionen.

Gleichstellung der Frauen im Arbeitsleben

Der Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde in einer Stellungnahme (St 06-13 vom 22. Juni 2006) prinzipiell begrüßt. Kritisiert wurde aber, dass der Entwurf aus Sicht des djb im Detail nicht weit genug geht, insbesondere was Beweislastumkehr, Sanktionen, Verbandsklage und Antidiskriminierungsstelle des Bundes betrifft. Zudem enthielt der Entwurf Verschlechterungen im Vergleich zum Entwurf aus der vorausgegangenen Legislaturperiode.

Seit Herbst 2006 geht es um die Umsetzung des AGG. Direkt im Anschluss an das In-Kraft-Treten des AGG erreichten die Kommission so viele Anfragen für Referate, dass leider nicht allen nachgekommen werden konnte. Deswegen ist inzwischen eine Liste potentieller djb-Referentinnen erstellt worden, die in der Geschäftsstelle auf Anfrage zur Verfügung steht.

Über die Aufsichtsbehörden der Länder für den Datenschutz wandte sich die Kommission dagegen, dass eine große Anwaltskanzlei ein sogenanntes AGG-Archiv aufbaut und bewirbt, in welchem von den Unternehmen gemeldete angebliche AGG-Hopper gespeichert werden sollen. Die zuständige Aufsichts­behörde in Baden-Württemberg hat ihre Prüfungen bislang leider jedoch noch nicht abgeschlossen.

An die Kommission der Europäischen Union wurde ein offener Brief über die unzureichende Umsetzung der vier EG-Antidiskriminierungsrichtlinien (2000/43, 2000/78, 2002/73, 2004/113) gerichtet (St 07-11 vom 19. Juni 2007), um den Druck auf die Deutsche Bundesregierung in Richtung auf eine Nach­besserung des AGG zu verstärken. Auch hier war das Presseecho sehr erfreulich.

Prof. Dr. Sibylle Raasch
Vorsitzende

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